Ihre Kanzlei für medizinische Schadensfälle
Im Arzthaftungsrecht geht es um die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen, wenn durch ärztliche Behandlungsfehler gesundheitliche Schäden entstehen. Ob fehlerhafte Diagnosen, Operationsfehler, unterlassene Aufklärung oder falsche Medikation – Patienten, die durch medizinisches Fehlverhalten betroffen sind, haben das Recht auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Unsere Leistungen im Arzthaftungsrecht:
Wie erkenne ich einen Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn der Arzt gegen den anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft verstößt. Beispiele hierfür sind unzureichende Aufklärung, falsche Behandlungsmaßnahmen oder Diagnosefehler. Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein solcher Fehler bei Ihnen oder einem Angehörigen vorliegt, sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Was umfasst das Arzthaftungsrecht?
Das Arzthaftungsrecht deckt sämtliche Aspekte ab, die in Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung stehen, einschließlich:
- Behandlungsfehler: Fehlentscheidungen, unzureichende Diagnostik oder Therapie, Operationen mit negativen Folgen
- Aufklärungsfehler: Unzureichende oder fehlende Aufklärung des Patienten über Risiken und Behandlungsalternativen
- Dokumentationsfehler: Mängel in der medizinischen Dokumentation, die den Behandlungsverlauf beeinträchtigen können
- Organisationsfehler: Fehler in der Praxis- oder Klinikorganisation, die zu Schäden führen
Die rechtliche Vorgehensweise im Arzthaftungsrecht
Bei einem möglichen Behandlungsfehler gilt es zunächst, den Sachverhalt umfassend zu prüfen.
Dies geschieht durch:
- Einsichtnahme in die Patientenakte
- medizinische Gutachten, die die Qualität der Behandlung bewerten
- Beweisführung, um den Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden aufzuzeigen
Der betroffene Patient muss beweisen, dass ein Fehler vorliegt und dieser ursächlich für den entstandenen Schaden ist. Bei groben Behandlungsfehlern tritt jedoch eine sogenannte Beweislastumkehr ein – der Arzt muss dann nachweisen, dass kein Fehler vorlag.
Beratung und Unterstützung im Arzthaftungsrecht
Als Anwalt im Arzthaftungsrecht biete ich umfassende Unterstützung für Patienten und deren Angehörige an.
Das umfasst:
- Beratung zu den Erfolgsaussichten von Ansprüchen
- Verhandlung mit Krankenversicherungen und Ärzten
- Gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen
Ziel ist es, den Mandanten rechtssicher und durchsetzungsstark zu vertreten, um die besten Ergebnisse zu erzielen.