Vom Mahnverfahren und Forderungsbeitreibung zur Zwangsvollstreckung
Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt, der für Sie das Mahnverfahren, Forderungsbeitreibung beziehungsweise Inkasso betreibt?
Rechtsanwalt Kühnel übernimmt für Sie die Forderungsbeitreibung und die Einleitung des Mahnverfahrens zur Sicherung Ihrer Forderungen. Dort stehen vielseitige Möglichkeiten zur Verfügung, wie z.B. die schnelle Einleitung eines Mahnverfahrens zur Durchsetzung Ihrer Geldforderungen. In Berlin ist zur Beantragung des Mahnbescheides zentral Amtsgericht Wedding als Mahngericht Berlin-Brandenburg zuständig.
Ziel ist es, möglich rasch einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten, der als vollstreckbarer Titel zur Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Schuldner berechtigt. In der Regel erhält man innerhalb von 4 Wochen nach Beantragung des Mahnbescheides auch den Vollstreckungsbescheid. Anders sieht es aus, wenn der Schuldner dem Antrag widerspricht.
Dann wird das Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben und es beginnt das reguläre Hauptsacheverfahren. Die Vorteile des Mahnverfahrens liegen also auf der Hand: schnelles Verfahren, schnelle Herbeiführung des vollstreckbaren Titels und zunächst geringere Kosten als im Hauptsacheverfahren.
Zwangsvollstreckung
Zur anschließenden Durchsetzung und Fixierung des titulierten Anspruchs übernehmen die Anwälte von Rechtsanwälte Kühnel Legal gerne die Zwangsvollstreckung für Sie. Hierfür ist die erfolgreiche Durchführung des Mahnverfahrens notwendig. Gerne übernehmen wir auch die gesonderte Zwangsvollstreckung.
Auch hierbei bieten sich im Einzelfall vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. die Kontopfändung oder die Pfändung von Arbeitnehmeransprüchen. Die einzelnen Varianten sollten Sie mit uns in einem persönlichen Gespräch erörtern. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin in unserem Buchungstool oder rufen Sie uns ganz einfach an.