Allgemeines im Wohnraum-Mietrecht
Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab den §§535 ff BGB geregelt. Die Intention des Gesetzgebers war es für das Wohnraummietrecht gesonderte Vorschriften zu erschaffen, die den besonderen Anforderungen der Wohnraummieter im Verhältnis zu den Vermietern gerecht werden sollten. Hierzu finden sich ab den §§549 ff BGB spezielle Vorschriften, die den Wohnraummieter z.B. gegenüber dem Gewerberaummieter privilegieren.
Hierzu finden sich ab den §§549 ff BGB spezielle Vorschriften, die den Wohnraummieter z.B. gegenüber dem Gewerberaummieter privilegieren. Hierzu zählen insbesondere die besonderen Kündigungsschutzvorschriften, die Regelungen zur Mieterhöhung und die Vorschriften zu den Betriebskosten und der Betriebskostenabrechnung. Zu den wesentlichen Rechten von Mietern zählen insbesondere die Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen und die Beseitigung von vorhandenen Mietmängeln. Hier ergeben sich vielseitige Fallgestaltungen, die sich im Einzelfall überprüfen lassen. Gerade bei Mietminderungen empfiehlt es sich vor Ausübung der Minderung einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der speziell für den Einzelfall die Minderungsquote errechnet. Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn auch die Mietminderung durch den Mieter ausgeübt wird, da bei einer fehlerhaften Berechnung der Quote eine Kündigung durch den Vermieter droht.
Vielseitige und komplexe Fallgestaltungen können sich auch im Bereich von Rückzahlungsansprüchen von Kautionen ergeben. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter haben hier eine Vielzahl von Möglichkeiten der richtigen Vorgehensweise. Letztlich geht es um die Auszahlung der Kaution in voller Höhe, die das Mietrecht grundsätzlich auch so vorsieht. Ausnahmsweise kann der Vermieter jedoch die Kaution einbehalten, wenn der Mieter z.B. die Wohnung in einem schlechten Zustand zurückgelassen hat und der Vermieter Renovierungskosten hatte, die er nunmehr von der Kaution abziehen möchte. Fällt Ihr Fall in diesen Bereich? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kühnel hier.
Jeder Fall ist besonders und individuell und hat eine besondere und vor allem schnelle Bearbeitung verdient
Rechtsanwalt Timo Kühnel vertritt Mandanten in mietrechtlichen Angelegenheiten jeglicher Art sowohl in der außergerichtlichen Phase als auch in gerichtlichen Verfahren bundesweit. Er vertritt Mandanten sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieter-Seite. Da im Mietrecht und gerade im Wohnraummietrecht vielmals wichtige Fristenregelungen greifen, zögern Sie nicht Rechtsanwalt Kühnel kurzfristig zu kontaktieren. Andernfalls kann es zu schwierigen Problemstellungen kommen und Ihre Ansprüche eventuell nicht mehr durchsetzbar machen.
Die abschließenden Entscheidungen treffen ausschließlich die Gerichte
Die Rechtsprechung des Wohnraum-Mietrechts ist vielseitig und bedarf der genauen Betrachtung. In Berlin sind ausschließlich die einzelnen Amtsgerichte in der ersten Instanz für die Bezirke zuständig, in denen sich die Wohnungen befinden. Im einzelnen sind dies folgende Gerichte:
Amtsgericht Charlottenburg,
Amtsgericht Köpenick,
Amtsgericht Lichtenberg,
Amtsgericht Mitte,
Amtsgericht Neukölln,
Amtsgericht Pankow-Weißensee,
Amtsgericht Schöneberg,
Amtsgericht Spandau,
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg,
Amtsgericht Tiergarten und
Amtsgericht Wedding.
Sollte sich ein Rechtsstreit auch über die zweite Instanz (für Berlin die einzelnen Berufungskammern des Landgerichts Berlin) ziehen, so entscheidet schließlich der Bundesgerichtshof und dort der 8. Zivilsenat über die einzelnen Rechtsfragen.Sollten Sie sich für die Rechtsprechung interessieren empfehlen wir Ihnen ein Blick in die Kategorie Aktuelles. Dort werden regelmäßig die aktuellen Entscheidungen der einzelnen Gerichte und auch des Bundesgerichtshofes näher beleuchtet.