Allgemeines zum Mietrecht für Gewerberaum
Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab den §§535 ff BGB geregelt. Die Intention des Gesetzgebers war es für das Wohnraummietrecht gesonderte Vorschriften zu erschaffen, die den besonderen Anforderungen der Wohnraummieter im Verhältnis zu den Vermietern gerecht werden sollten. Hierzu finden sich ab den §§549 ff BGB spezielle Vorschriften, die den Wohnraummieter z.B. gegenüber dem Gewerberaummieter privilegieren. Über §578 II BGB hat der Gesetzgeber bestimmt, dass nicht alle Vorschriften des Wohnraummietrechts auch für das Gewerberaummietrecht gelten. Das Gewerberaum-Mietrecht ist aufgrund seiner Sondervorschriften und der sich davon unterscheidenden Rechtsprechung speziell und erfordert daher besondere Fachkenntnisse. Zögern Sie also nicht Rechtsanwalt Kühnel zu kontaktieren.
Zu den wesentlichen Rechten von Mietern zählen insbesondere die Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen und die Beseitigung von vorhandenen Mietmängeln. Hier ergeben sich vielseitige Fallgestaltungen, die sich im Einzelfall überprüfen lassen. Gerade bei Mietminderungen empfiehlt es sich vor Ausübung der Minderung einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der speziell für den Einzelfall die Minderungsquote errechnet. Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn auch die Mietminderung durch den Mieter ausgeübt wird, da bei einer fehlerhaften Berechnung der Quote eine Kündigung durch den Vermieter droht.
Jeder Fall ist besonders und individuell und hat eine besondere und vor allem schnelle Bearbeitung verdient
In Angelegenheiten des Gewerberaum-Mietrechts vertritt Herr Kühnel seine Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Phasen. Weiterhin berät er seine Mandanten, wenn es um Verhandlungen im Rahmen von Vertragsabschlüssen geht. Zögern Sie also nicht Rechtsanwalt Kühnel kurzfristig zu kontaktieren. Gerade in Phasen vor Vertragsabschlüssen ist eine rechtliche Beratung notwendig um größere finanzielle Schäden von Anfang an abzuwenden. Andernfalls kann es zu schwierigen Problemstellungen kommen und Ihre Ansprüche eventuell nicht mehr durchsetzbar machen.
Die abschließenden Entscheidungen treffen ausschließlich die Gerichte
Die Rechtsprechung des Gewerberaum-Mietrechts ist vielseitig und bedarf der genauen Betrachtung. In Berlin sind die einzelnen Amtsgerichte in der ersten Instanz für die Bezirke zuständig, in denen sich die Einheiten befinden. Ebenfalls ist das Landgericht Berlin in der ersten Instanz zuständig für Fälle ab einem Streitwert von €5.001,00. Sollte sich ein Rechtsstreit auch über die zweite Instanz (für Berlin die Berufungssenate des Kammergerichts) ziehen, so entscheidet schließlich der Bundesgerichtshof und dort der 12. Zivilsenat über die einzelnen Rechtsfragen. Sollten Sie sich für die Rechtsprechung interessieren empfehlen wir Ihnen ein Blick in die Kategorie Aktuelles. Dort werden regelmäßig die aktuellen Entscheidungen der einzelnen Gerichte und auch des Bundesgerichtshofes näher beleuchtet.