Zu diesem Urteil kommt das Kammergericht in seinem Urteil vom 15. Mai 2014.

Für den Fall, dass der Vermieter ein Baugerüst an der Fassade eines Ladens über längere Zeit aufstellt, hat der Mieter die Möglichkeit die Miete zu mindern und gegebenenfalls auch das Recht das Mietverhältnis zu kündigen, wenn dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Voraussetzung dafür sei aber nach der Ansicht des Gerichts, dass die Beeinträchtigungen für den Mieter bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.

Urteil des KG vom 15.5.2014 – 8 U 12/13.

Vorinstanz: Urteil des LG Berlin vom 7.12.2012 – 32 O 632/11.

Rechtsanwalt Kühnel informiert Sie gerne weitergehend über diese Thematik.

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