Mietpreisbremse tritt höchstwahrscheinlich Anfang 2015 für das Mietrecht in Kraft!

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesländer die Möglichkeit der Festlegung einer Mietpreisbremse erhalten. Danach kann in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt für die Dauer von fünf Jahren der Mietpreis auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung erhöht werden.

Ausnahmen
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neuvermietungen von neu erschaffenem Wohnraum. Weiterhin sieht das Mietrecht zukünftig eine Ausnahme für „umfassend“ modernisierte Wohnungen für den Zeitraum von drei Jahren vor. Inwieweit dieser Begriff jedoch Anwendung im Mietrecht findet, werden die Instanz-Gerichte klären müssen.

Neuregelung im Maklerrecht

Hier werden zukünftig die Auftraggeber der Makler zur Kasse gebeten. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Mieter gleichberechtigt die Möglichkeit erhalten, an Wohnungen zu gelangen.

Für weitere Erläuterungen zu diesem Thema steht Ihnen Rechtsanwalt Kühnel jederzeit zur Verfügung.

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