Der Rückforderungsanspruch für Bearbeitungsgebühren von Verbraucherkreditverträgen verjährt am 31.12.2014!

*** EILMELDUNG! ***

Der für das Bankrecht zuständige 11. Senat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass Darlehensbearbeitungsentgelte für Verbraucherkreditverträge nach den Grundsätzen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und diese kenntnisabhängig der allgemeinen Verjährung unterliegen. Er hat weiterhin neu entschieden, dass eine maximale Verjährungsfrist von 10 Jahren besteht, die jedoch nur bis zum 31. Dezember 2014 gilt. Falls Sie Kunde einer Bank sind und auch über die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren der Verbraucherkreditverträge nachdenken, haben Sie im Einzelfall nur noch Zeit bis zum Ende dieses Jahres.

Näheres zum Urteil erfahren Sie in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 153/2014

Wichtig ist: Ein einfaches Schreiben an die Bank hindert nicht die Verjährung. Ausschließlich die gerichtliche Geltendmachung kann die Verjährung hemmen. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kühnel schnellstmöglich.

 

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